PATENT
Auszug aus der Patenturkunde Patent Nr. 195 20 972 der Bundesrepublik Deutschland
BEZEICHNUNG
Verfahrung und Vorrichtung zur Verlängerung von Eigenhaar
PATENTINHABER
Gäng, Heide-Rose, 80807 München, DE
ERFINDER
Gleich Inhaber
Das erfindungsgemäße Verfahren besitzt den Vorteil, dass die darin hergestellte Verbindung zwischen Eigenhaar und Kunsthaar oder Echthaar rückstandsfrei lösbar ist, wodurch es auch bei häufiger Anwendung zu keiner Schädigung des Eigenhaares kommt. Die Anwendung ist schmerzfrei und die dabei auftretenden Zugkräfte sind minimal, so dass Durchblutungsstörungen im Bereich der Kopfhaut vermieden werden. Wegen des geringen Gewichts und der hohen Flexibilität der Verbindungselemente werden die Verlängerungssträhnen vom Träger nicht als störend empfunden.

